Photovoltaik auf dem Flachdach

office • Jan. 20, 2023

Was ist bei einer Nachrüstung auf einem Flachdach zu beachten?


Im Jahr 2022 wurden landesweit PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 1.000 bis 1.400 Megawatt-Peak installiert.

Die zuletzt stark gestiegenen Gas- und Strompreise haben die Nachfrage nach kostenlosem Sonnenstrom enorm beflügelt.


Dieser Trend wird und muss sich fortsetzen, wollen wir die Energiewende bewältigen und unser Energiesystem nachhaltig

auf erneuerbare Energiequellen umstellen.


Erste Priorität für die Installation von Photovoltaik-Anlagen haben dabei bereits verbaute und versiegelte Flächen.

Flachdächer stehen daher speziell im Fokus für eine mögliche Nachrüstung.


Doch es stellt sich berechtigter Weise die Frage:


▶︎ Kann jedes Flachdach für die Nachrüstung einer PV-Anlage verwendet werden?


Noch bevor man ein Angebot für eine PV-Anlage einholt, sollte in Abstimmung mit einem Statiker geklärt werden, ob das Flachdach

überhaupt geeignet ist, eine zusätzliche Auflast zu bewältigen. Unter Umständen kann eine statische Ertüchtigung der tragenden

Konstruktion möglich sein.


Im nächsten Schritt gilt es den Zustand der Flachdach-Abdichtung durch einen Sachverständigen prüfen zu lassen.

Je nach Alter des Daches kann eine vorgezogene Sanierung durchaus Sinn machen. Erfolgt keine Sanierung des Daches kann

dies bedeuten, dass eine Dachsanierung während der Laufzeit der PV-Anlage, die in der Regel mit 20-25 Jahren zu bewerten ist,

erfolgen muss. 


Im Zuge der Dachsanierung muss die PV-Anlage abgebaut und zwischengelagert werden. Erst nach Fertigstellung der Sanierung

ist ein Rückbau der PV-Anlage möglich. Während der gesamten Sanierungszeit kann kein Strom durch die PV-Anlage erzeugt und

im Eigenbedarf verwendet oder ins Netz eingespeist werden. Die Kosten für die genannten Maßnahmen sind in der

Wirtschaftlichkeitsberechnung der PV-Anlage zu berücksichtigen. Im Falle eines Energie-Contractings muss auch der Eigentümer

der PV-Anlage um Zustimmung gefragt werden, bevor eine Sanierung erfolgen kann. In der Regel wird der erforderliche Sanierungsbedarf

durch den Contractor geprüft und aufgezeigt. 


Neben dem Alter und dem Zustand der Dachabdichtung ist auch die Frage der Verschattung des Flachdaches durch Gebäude,

Bäume etc. ein wesentliches Kriterium, ob ein bestimmtes Flachdach oder eine bestimmte Teilfläche für eine Nachrüstung geeignet

ist oder nicht!


PV-Anlagen auf Flachdächern sollten grundsätzlich durchdringungsfrei verlegt werden.

Eine Ballastierung schützt die Anlage vor dem Windangriff. Wichtig sind auch Schutzlagen für die Abdichtung und Wartungswege.


Alle Dachabläufe sind für Wartungszwecke zugänglich zu halten und dürfen mit PV-Modulen nicht überbaut. 


Bei Flachdächern mit Dämmung aus Mineralwolle (MW) kann es infolge der Auflast der PV-Anlagen zum Einsinken der Dämmung

kommen. Dieses Einsinken kann die Entwässerung des Daches beeinflussen und zu verstärkter Pfützenbildung auf der Abdichtung führen.

Es sollte daher vor Installation einer PV-Anlage überprüft werden, ob die auf dem Flachdach verbaute Dämmung dafür auch geeignet ist!


Nicht selten kommt es vor, dass im Zuge der Errichtung einer PV-Anlage die Dachabdichtung beschädigt wird. Empfehlenswerter

Weise sollte daher vor und auch nach der Installation einer PV-Anlage eine Dichtheitsprüfung des Daches durchgeführt werden.


Ältere Dächer verfügen oft noch nicht über die nötige Sicherheitsausstattung, wie sie in der ÖNORM B3417 gefordert wird.

Eine Nachrüstung ist aber notwendig. Geländersysteme eignen sich sehr gut, um den Sicherheitsanforderungen zu genügen

und gleichzeitig ein Maximum der verfügbaren Dachfläche mit PV-Modulen bestücken zu können.


Vorhandene Sicherungsanlagen, wie z.B. Seilsicherungen und Einbauten im Dach, wie Lichtkuppeln, Lichtbänder, etc., bestimmen

maßgeblich wieviele PV-Paneele verbaut werden können. 


Auch beim Blitzschutz ist darauf zu achten, dass dieser erstens vorhanden ist und zweitens die Installation und den Betrieb der

PV-Anlage nicht beeinträchtigt.



Für Rückfragen und eine Unterstützung ihres Projektes stehe ich ihnen gerne zur Verfügung!


Dipl.-Ing. Dr. Hannes Lehner

Bausachverständiger / Baugutachter

+43 660 68 277 09

office@sv-lehner.at; www.sv-lehner.at



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