Sicherheit am Dach perfekt gelöst!

Hannes Lehner • 24. Juli 2018

Der Wandel des Flachdaches von der reinen Gebäudehülle hin zum Arbeitsplatz stellt Architekten und Fachplaner zunehmend vor besondere Herausforderungen. Flachdachflächen werden für vielfältige technische Einrichtungen genutzt, die im Vorfeld optimal koordiniert und langfristig sinnvoll geplant werden müssen. Dabei sind folgende Schwerpunkte zu berücksichtigen:

Funktionalität
… in der Praxis praktikable, technisch und optisch einwandfreie Lösungen

Wirtschaftlichkeit
… Folgekostenbetrachtung und langfristige Kostenminimierung

Nachhaltigkeit
… bezogen auf einen Lebenszyklus von etwa 20 Jahren und die zunehmende Flächennutzung (z. B. für Solaranlagen, Blitzschutz, Klimatechnik, Begrünung)

Keine Kompromisse in puncto Sicherheit!
Bereits in der Bibel steht geschrieben: „Wenn du ein neues Haus baust, sollst du an deinem Dach ein Geländer anbringen, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus lädst, wenn jemand herunterfällt.“ (5. Mose 22,8) Heutige Vorschriften und Regelwerke von Gesetzgeber und Berufsgenossenschaften enthalten klare Vorgaben zum Einsatz sicherheitstechnischer Einrichtungen. Vorkehrungen zur Absturzsicherung sind nicht nur beim Einbau, sondern auch bei nachfolgenden Pflege- und Wartungsarbeiten an technischen Einrichtungen oder Begrünung auf Flachdächern eine gesetzlich geregelte Pflicht. Permanente, kollektive Schutzmaßnahmen haben stets Vorrang, so sagt es der Gesetzgeber im Arbeitsschutzgesetz §4 und in diversen Vorschriften und Verordnungen.

Rechtliche Grundlagen
Eine aktuelle Veröffentlichung des unabhängigen Fachgremiums „D-A-CH-S Absturzsicherung“ (eine internationale Expertengruppe mit Vertretern aus Deutschland, Österreich, Schweiz und Südtirol) konkretisiert die vielfältigen Angaben in Gesetzen und Vorschriften zum Thema Absturzsicherheit auf Flachdächern. Die übersichtliche Matrix unterstützt die Auswahl geeigneter Absturzsicherungsmaßnahmen in Abhängigkeit der Begehungsfrequenz und der Berufsgattung sowie Qualifikation der auf dem Flachdach arbeitenden Personen. Die Nutzungskategorien sind untergliedert in 4 Begehungsfrequenzen:
A – sehr gering (Intervall über 5 Jahre)
B – gering (Intervall 2 – 5 Jahre)
C – mittel (Intervall weniger als 2 Jahre)
D – hoch (mehrmals jährlich)
Selbst bei der Berufsgattung von ausgebildeten Fachkräften am Dach (z. B. Dachdecker, Spengler, Zimmerleute, Stahlbauer) ist eine kollektive Schutzeinrichtung vorzusehen, d. h. Geländer oder Brüstung, sobald die Nutzungsfrequenz mehrmals jährlich überschreitet.

Verantwortung und Haftung
Die Zuständigkeit und Verantwortung für Sicherheitseinrichtungen kommt nicht nur den planenden und ausführenden Firmen zu. Vor allem Bauherren und Betreiber stehen in puncto Sicherheit eindeutig in der Haftung. Im Schadensfall werden Versäumnisse entlang jeder Instanz in der Verantwortlichkeitskette überprüft, d. h. Auftragnehmer, Eigentümer, Bauherr, Planer, Sicherheitskoordinator, Betreiber…

Vergleich Anschaffungs- und Folgekosten
Erfahrungsgemäß wird in der Planung besonderes Augenmerk auf die durch das pflichtgemäße Einrichten von Absturzsicherungen entstehenden Kosten gerichtet. Meistens findet aber nur eine sehr einseitige und vor allem kurzfristige Betrachtung der Investition statt. Die Folgekosten einer individuellen Absturzsicherung sind nicht zu vernachlässigen. Faktoren wie Unterweisungen mit (Rettungs-) Übungen, Alleinarbeitsverbot (Personalmehraufwand), Prüfgebühren und zyklische Neuanschaffung der PSA-Ausstattung lassen die Vergleichsrechnung schnell kippen.

Technisch und optisch einwandfreie Praxislösungen
Die mit Abstand komfortabelste und auf Dauer günstigste Lösung ist die Installation eines Sicherheitsgeländers. Die Investition in diese kollektive Schutzmaßnahme amortisiert sich meist schon durch die Einsparungen aufgrund des Wegfalls von temporären Sicherungsmaßnahmen auf der Baustelle Flachdach, spätestens aber im ersten Betriebs- bzw. Wartungszyklus.

Sollten Sie eine Frage zu diesem Thema haben, so schreiben Sie mir doch ein Email oder rufen mich an!

Dipl.-Ing. Dr. Hannes Lehner
Bausachverständiger / Baugutachter
+43 660 68 277 09
office@sv-lehner.at; www.sv-lehner.at

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