Frischbeton-Verbundabdichtung (FBV), Teil 2/2
Schwarze Wanne compact -
Welche Anforderungen sind zu erfüllen?

Von einer Frischbeton-Verbundabdichtung (kurz FBV) spricht man dann, wenn sich die verwendete Abdichtung mit der tragenden Stahlbeton-Konstruktion einer Bodenplatte oder einer erdberührten Außenwand eines Kellers dauerhaft und hinterlaufsicher verbindet.
Die wesentlichen Anforderungen an eine FBV-Abdichtung können wie folgt zusammengefasst werden:
- Die Verlegung der FBV-Abdichtung erfolgt lose auf dem Untergrund.
- Die Nähte und Überlappungen der FBV-Abdichtung werden geschweißt oder geklebt.
- Als mögliche Untergründe kommen in der Regel eine Sauberkeitsschicht, eine Perimeterdämmung oder auch eine Schalung in Frage.
- Die FBV-Abdichtung besteht entweder aus der speziellen Kunststoffdichtungsbahn (KDB) gemäß ÖNORM B3664, Mindestdicke 1,2 mm oder einer dafür entwickelten Bitumenbahn mit Silikatoberfläche gemäß ÖNORM B3665 mit einer Materialdicke von 3,5 oder 4,5 mm.
- Die Materialdicke der zu verwendenden Bitumenbahn hängt vom Lastfall ab. Für die Lastfälle Bodenfeuchte und nicht-drückendes Wasser beträgt die Materialdicke mind. 3,5 mm und für den Lastfall drückendes Wasser mind. 4,5 mm.
- Die Betonmindestqualität gemäß ÖNORM B4710-1 sollte B1, C25/30, GK 22 betragen.
- Die Rissbreitenbegrenzung: 0,3 mm
- Mindestbauteildicke: 25 cm
- Bauteildicke, Betonqualität und Bewehrung sind vom Fachplaner entsprechend den statischen Erfordernissen zu dimensionieren.
Eine Baubegleitung durch einen Sachverständigen aus dem Fachbereich Abdichtungen wird vom Autor empfohlen!
Dipl.-Ing. Dr. techn.
Hannes LEHNER
Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierten Sachverständiger,
eingetragen für das Fachgebiet
73.20 Asphaltiererarbeiten, Isoliererarbeiten, Schwarzdeckerarbeiten;
Nur für: Abdichtungsmaßnahmen gegen Feuchtigkeit; Nicht für: Asphaltiererarbeiten
Mitglied im Bundesverband für Schimmelsanierung und Technische Bauteiltrocknung


